«Hirsche sind als landwirtschaftliche Nutztiere anerkannt. Gehalten werden Dam-, Sika- oder Rothirsche. Sie werden als Gehege- oder Zuchtschalenwild bezeichnet und extensiv zur Fleischgewinnung gehalten. Da es sich um Wildtiere handelt, ist für ihre Haltung eine Bewilligung und eine spezifische Ausbildung erforderlich.» (Zitat blv.admin.ch)